Das Bundeskabinett hat am 23. März ein Hilfspaket in Höhe von 156 Milliarden Euro mit dem Ziel beschlossen, Familien, Mieter, Selbstständige, Beschäftigte sowie Unternehmen in der Corona-Krise zu unterstützen. Die Länder legen teilweise zusätzliche Soforthilfeprogramme auf. Beantragt werden die Mittel über die KfW (Bund) oder die Landesförderbanken.
Corona-Schutzschild des Bundes
Die Liquidität von Unternehmen wird durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen geschützt. Für KfW-Unternehmerkredite und ERP-Gründerkredite Universell gelten von nun an gelockerte Bedingungen. Instrumente werden ebenfalls für Großunternehmen geöffnet und Risikoübernahmen erhöht. Die Umsatzgrenze des KfW Kredit für Wachstum wird von zwei auf fünf Milliarden Euro erhöht und steht somit auch größeren Unternehmen zur Verfügung.
In der Corona-Krise hat die Bundesagentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld erneut aufgelegt. Anträge können gestellt werden, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
Weitere Informationen: www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
Unternehmen und Betriebe, die durch die Corona-Epidemie in Zahlungsschwierigkeiten
sind, können durch Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen finanziell entlastet
werden. Dies jedoch erst, wenn andere Regelungen zur Entlastung ausgeschöpft wurden.
(Quelle: Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen GKV)
Für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in Finanzierungsengpässe geraten, können zusätzliche KfW-Sonderprogramme genutzt werden, für die von der Bundesregierung Garantievolumina von mindestens 460 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Am 6. April hat die Bundesregierung außerdem noch einmal mit dem KfW-Schnellkredit für den Mittelstand nachgelegt.
Weitere Informationen: www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
(Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Zahlungserleichterungen der Berufsgenossenschaften
Die Berufsgenossenschaften BG Bau und BGHM kommen Betrieben die etwa durch Erkrankung und Quarantäne oder aufgrund massiver Geschäftseinbußen betroffen sind, durch Stundungsregelungen und Zahlungserleichterungen entgegen.
Informationen zum Soforthilfe Programm: www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie)
Berlin
Informationen zum Soforthilfe Programm: www.berlin.de/sen/web/corona (Quelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe)
Informationen zum Soforthilfe Programm: mwvlw.rlp.de/de/themen/corona (Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz)
Saarland
Informationen zum Soforthilfe Programm: www.saarland.de/254042.htm (Quelle: Staatskanzlei des Saarlandes )
Sachsen
Informationen zum Soforthilfe Programm: www.sab.sachsen.de (Quelle: Sächsische Aufbaubank – Förderbank)