
Um das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz zu minimieren, haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder einen „SARSCoV- 2-Arbeitsschutzstandard“ erarbeitet.
Weitere Informationen:
www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/einheitlicher-arbeitsschutz-gegen-coronavirus.html
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Die bis zum 30. April 2021 befristete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde heute durch das Kabinett bis einschließlich zum 30. Juni 2021 verlängert und ergänzt.
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Kabinettssitzung die Dritte Änderungsverordnung zur Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) beschlossen.